Schreibtischtaeter ?

Bürger,- Freiwild der Behörden ?

Liebe Besucher meiner Seite,ich würde gern Ihre Meinung über folgenden Schriftverkehr mit dem - Betreuungsgericht - AUE und einer untergeordneten Instanz, der Abteilung 2 : Arbeit,Jugend, Soziales und Gesundheit Referat Soziale Hilfen, Betreuungs- behörde beim Landratsamt Erzgebirgskreis und des betreffenden Angestellten, erfahren.

Meine Eingabe

Wolfgang B

Kirbachstr.

08289 Schneeberg

 

Amtsgericht Aue

Betreuung –Vormundschaftswesen

Gerichtsstr. 1
08280 Aue                                                                                                               

                                                                           Schneeberg , 09.04.2012

 

Eingabe

Gestellter Betreuer: Herr Bxxxxx, Betreuungsvorgang Bernd Txxxxxx , Kirbachstr.  , 08289 Schneeberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Interesse des Herrn Txxxxxxx und zum Schutz  der Gesundheit  der Mieter des Hauses Kirbachstr.16, möchte ich Ihnen , entgegen allen Ihnen vorliegenden, positiven Sozialberichten, den  tatsächlichen Stand und die Sozialprognose des Herrn Txxxxxxxx unter der „ Betreuungstätigkeit des Herrn Bxxxxxxx schildern.

Herr Txxxxxxxx bezog die Wohnung in der Kirbachstr.16 im Jahre 2004. Zu dieser Zeit fiel er meist nur durch Bettelei und Schnurrerei von Lebensmitteln, Zigaretten und alkoholischen Getränken auf. Versuche der damaligen Betreuerin, Herrn Txxxxxxxx als vollwertiges Mitglied zu intigrieren , verliefen ins Leere.(Abbruch der Entgiftung  - Entwöhnungsbehandlung). Schon in dieser Zeit, konnte  sich die Betreuerin bei Herrn Txxxxxxxx als Bezugsperson nicht platzieren. Bereits dort schon war eine zweifelhafte Einstellung von Betreuer zum Klientel zu beobachten.

Nachdem vor ca. 2 Jahren die Betreuung dann von Herrn Bxxxxxxxx  übernommen wurde, dachte man, es wird besser , aber der Schein trog. Zu Gute halten möchte ich Herrn Bxxxxxxx dabei, dass er die Betreuung eines physisch und psychisch zerstörten Alkoholikers übernahm.

Doch Übernehmen und Betreuen , besonders in diesem Fall, sieht für mich und wenn ich das Gesetz richtig deute ,anders aus.

Typische, grundlegende Aufgabenkreise wie:

Vermögenssorge,

Wohnungsangelegenheiten,

Gesundheitsfürsorge

wurden teilweise ignoriert oder gar nicht wahrgenommen.

Vor allen Aufgabenkreisen, steht  für mich der Mensch im Mittelpunkt der Betreuung. Betreuen heißt für mich, Dasein ,Einflussnahme nehmen und anleiten.

Es kann nicht sein, dass ich als Betreuer nichts vom ekelerregenden 14. tägigen Gestank in der Wohnung des Herrn Txxxxxxxxx mitbekommen , das  das Kot – Uringemisch durch die Decke des darunterliegenden Mieters tropft (2x in einem Jahr) und das der Herr Txxxxxxxx  mit Urin und Kot befleckten Hosen das Treppenhaus und die Öffentlichkeit frequentiert. Protokolliert durch Polizeistreife(19.04.2021 um 3.00Uhr in der Nacht) bei  letzter Überschwemmung, welche Wohnung mit zugehaltener Nase nur  1 Minute betreten konnte.

Es kann doch sein, wenn ich bei der Vermögenssorge, vom Schreibtisch aus die Rechnungen von Herrn Txxxxxxxx  bezahle. Wenn ich vom unzumutbaren Gestank in der Wohnung  weiß  und  vor Ekel die Wohnung nicht betreten will, schmeiß  ich die aufgeteilte „Hilfe zum Lebensunterhalt“ besser genannt, Getränkebeschaffungs- hilfe, wöchentlich unten in den Briefkasten.

Wenn ich von Überschwemmungsschäden vor einem 1 Jahr weiß , sollte ich mich als Betreuer, auch um  die Regulierung des Schaden kümmern. Das fällt wohl auch in das oben genannte Aufgabengebiet des Betreuers.

Wenn ich mich  bei Vorhaltungen mit Sprüchen wie  „ tue alles was das Gesetz erlaubt“ hinter dem dem Gesetz verstecke,  aber nichts für das Klientel  tue, ist das nicht nur ein Zeichen von Schwäche sondern  zeigt meine Gesamteinstellung zum Beruf.

Nach dem Letzten aufzeigen der Unfähigkeit als Betreuer , sollen Alibifunktionen wie ,der Austausch der   stinkenden  Schlafgelegenheit(nach3 Wochen) und das zuweisen einer Pflegerin, die soziale Lage des Herrn Txxxxxxxx  verbessern und das Image des Betreuers Herrn Bxxxxxxxx aufwerten.

Da der Arbeitszeitspielraum eine Pflegerin sehr bemessen ist, ist auch dieser Versuch  , das soziale Umfeld des Herrn Txxxxxxxx  zu verbessern, schon im Ansatz gescheitert. Die These der Alibifunktion wird durch das gestrige Verhalten des Herrn Txxxxxxxxx gestützt. Gleich nach dem die Pflegerin Herrn Txxxxxxxxx  verlassen hatte, kam ein anderer Alkoholiker zu Herrn xxxxxxxxxx und es wurde bis zum Nachmittag  , mit Urin und kotbefleckter  Hose Alkohol geholt und in der Wohnung konsumiert .Der selbe Ablauf gestaltete sich 2 Tage später, nur mit dem Unterschied das eine Mieterin ,einen Tag vorher, den Betreuer auf die ekelerregende und gesundheitsgefährdende Bekleidung des Herrn Txxxxxxxxx hinwies. Am Tag darauf kam die Pflegerin um 8.00-8.15 Uhr, um 8.30 Uhr war Herr Txxxxxxxxx  von seiner „Einkauftour“ mit vollgepacken Bierrucksack und halbwegs sauberer Hose  zurück. Stellt sich die Frage, hat Herr xxxxxxxx jetzt, nach der Kritik, die Verteilung der “ Getränkebeschaffungshilfe“ an die Pflegerin übertragen?

Wo ist da die Suchtberatung, die Sucht-Selbsthilfegruppe  ?     

Wo ist der Betreuer?

Mit „Getränkebeschaffungshilfe“ in den Briefkasten schmeissen  , therapiert man niemanden.

 Nun aber mein Hauptanliegen, welches Herrn Bxxxxxxx scheinbar gar nicht interessiert. Gesundheitsfürsorge, Fremdwort oder lästiger Aufgabenbereich eines Betreuers?

Sicher, sein Äußeres bestimmt jeder selbst, doch wenn dieses Äußere, ich meine nicht die Frisur oder Rasur, sondern die Bekleidung und die Körperhygiene Anlass  zur Besorgnis bei den Mietern der Kirbachstr.16 erregt, sollte ein Betreuer  wirksame, erzieherische Mittel  finden. Vorrübergehende Kürzung, der Getränke- beschaffungshilfe wäre ein Mittel. Aber da müsste man als Betreuer häufiger vor Ort sein um die Entzugserscheinungen kontrollieren zu können. Da die Begegnung mit Herrn Txxxxxxxx   im Treppenhaus nicht nur eine Zumutung, sondern durch die Verbreitung von Toilettenkeimen und Bakterien, gesundheitsgefährdend  für die Mitbewohner des Hauses ist, hat auch der Betreuer, im Rahmen seiner Gesundheitsfürsorge, eine Mitverantwortung. Ja , da spielt die Erreichbarkeit in diesem Beruf eine wichtige Rolle , nicht nur fürs Klientel ,sondern auch fürs Umfeld. Es kann nicht sein, das Herr Txxxxxxxx ,was häufig passierte, am Wochenende durch die Gegend irrt, auf dem Dachboden schläft, nur weil er seinen Schlüssel in der Wohnung vergessen hatte.

Denk in der aufgeführten,  tatsächlichen Lage des Herrn Txxxxxxxxx, ist die Sozialprognose eindeutig abzulesen und ist bei der jetzigen Betreuung  , ohne suchttherapeutische Einflussnahme, ein Weg ohne Ende, der als Alternative den Tod hat.

Der häusliche Friede ist seit langem gestört und die Grenzen der Belastbarkeit der Mieter ist erreicht, sie werden sich nicht weiter der Lebenseinstellung und den Gepflogenheiten eines Alkoholikers beugen und die Untätigkeit des Betreuers , der sein Hauptaugenmerk  in der Verteilung von “Getränkebeschaffungshilfen“ sieht, weiter hinnehmen.

In der Hoffnung mit meiner Eingabe, die von Mietern des Hauses Kirbachstr.16 gestützt wird,  Denkanstöße gegeben zu haben,

mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Blume

Fortsetzung Schreibtischtaeter (2)


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